e-Rezept, e-Medikation & Elga

Seit 01.Juli 2023 ist die e-Medikation in allen Bundesländern bei Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern aktiv. Ohne Papierrezept ist die Vorlage der E-Card unbedingt erforderlich. Mit der Versicherungsnummer können keine Verschreibungen mehr abgerufen werden.

E-Rezept
total digital!

Mit dem e-Rezept werden Kassenrezepte anstatt auf Papier als elektronisches Rezept ausgestellt.
Die Einlösung in der Apotheke erfolgt einfach mit:

  • der e-Card
  • oder e-Rezept Code am Handy
  • oder e-Rezept Ausdruck

Was bringt mir das e-Rezept?

  • Einlösung in der Apotheke auch ohne Papierrezept möglich -> mit der e-Card oder e-Rezept Code
  • Alle offene e-Rezepte auf einem Blick:
    www.meinesv.at und in den Apps von MeineSV, BVAEB, ÖGK und SVS
  • Papierbelege können verloren gehen oder unleserlich sein -> das e-Rezept nicht.
  • Tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren: eine Befreiung wird schon einen Tag nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze wirksam.

Gibt es das e-Rezept nicht schon längst?

Während der Corona-Pandemie wurde eine Übergangslösung geschaffen, um kurzfristig die Verschreibunng von Medikamenten ohne persöhnlichen Arztkontakt zu ermöglichen: Rezepte können in der e-Medikation eingetragen und mit der e-Card oder der Sozialversicherungsnummer in der Apotheke eingelöst werden. Die Übergangslösung war aber zeitlich befristet und nur für Personen möglich, die an ELGA teilnahmen.

WARUM sieht das Rezept jetzt anders aus ?

Mit dem e-Rezept gibt es keine vorgedruckten Formulare für Kassenrezepte mehr. Das Rezept wird komplett in der Ordination ausgedruckt. Das Format des Rezeptes hängt vom Drucker in der Ordination ab. Jedenfalls wird am e-Rezept Ausdruck der e-Rezept Code aufgedruckt. Wie gewohnt ist jedes Kassenrezept ab der Ausstellung einen Monat lang gültig.

Wann erhalte ich einen Papier-Ausdruck?

Bis das e-Rezept österreichweit bei allen ÄrztInnen sowie in allen Apotheken im Einsatz ist, erhalten Sie jedenfalls einen Ausdruck mit dem e-Rezept Code. Damit können Sie Ihr Rezept in jeder Apotheke österreichweit einlösen.

Werden e-Rezepte auf der e-Card gespeichert?

Nein, e-Rezepte werden im e-card System gespeichert, nicht auf der e-Card selbst.

Wie bekomme ich den e-Rezept Code auf mein Handy?

  • Die kostenlosen Apps von MeineSV, BVAEB, ÖGK und SVS können Sie in den App-Stores finden und wie gewohnt installieren. Nach dem Login mit der Handysignatur haben Sie Zugang zu Ihren persöhnlichen Daten und ausgewählten Services aus MeineSV.
  • Im Bereich e-Rezept werden Ihnen alle offenen Rezepte angezeigt, die für Sie und Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren ausgestellt wurden.
  • Durch das Antippen können Sie ein e-Rezept auswählen und den Code anzeigen. Diesen Code können Sie direkt in der Apotheke vorzeigen oder zur späteren Einlösung auf Ihrem Handy sichern. Der e-Rezept Code kann auch weitergeleitet werden, z.B. wenn eine andere Person das e-Rezept in der Apotheke einlöst.

Wie funktioniert das e-Rezept?

1.Schritt: Die ÄrztInnen erstellen und speichern das e-Rezept im e-Card System.

2.Schritt: Bis das e-Rezept in ganz Österreich gibt, wird noch ein Papierrezept ausgestellt, auf dem der Code aufgedruckt ist.
ODER:
Mit der Handysignatur können Sie den Code elektronisch über die Apps von MeineSV, BVAEB,ÖGK und SVS abfragen.

3.Schritt: In der Apotheke wird das e-Rezept durch scannen des Codes
ODER:
durch das Stecken der e-Card aus dem e-Card System abgerufen.

4.Schritt: Sie erhalten das verschriebene Medikament.

WARUM kann ich mich von e-Rezept nicht abmelden?

e-Rezept ersetzt das bisherige Papier-Kassenrezept und ist Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozislversicherung.
Eine Abmeldung ist daher nicht möglich.

Sind meine e-Rezept Daten sicher?

Ja, denn e-Rezepte werden verschlüsselt im hochsicheren Gesundheitsinformationsnetz übertrageen und im e-card System gespeichert. Nur berechtigte Personen haben darauf Zugriff:

  • ÄrztInnen können nur die von ihnen selbst ausgestellten e-Rezepte einsehen.
  • Apotheken erhalten durch scannen des e-Rezept Codes Zugriff auf ein bestimmtes e-Rezept oder können durch Stecken der e-Card alle offenen e-Rezepte einer Person abrufen.
  • Für die Abrechnung von Kassenrezepten kann die Sozialversicherung wie bisher die Rezeptdaten einsehen.

Mehr Informationen:
www.chipkarte.at/e-rezept
e-card Serviceline: 0501243311