e-Rezept, e-Medikation & Elga

e-Medikation
Sicher.
Informiert.

Was ist e-Medikation?

e-Medikation ist eine ELGA- Funktion.
Von ÄrztInnen verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden als sogenannte e-Medikationsliste gespeichert. BürgerInnen können über das ELGA-Protal auf www.gesundheit.gv.at ihre Medikationsliste selbst einsehen.

Was bringt e-Medikation?

Sie selbst und Ihre behandelnden ÄrztInnen erhalten einen aktuellen Überblick über Ihre verordneten und in der Apotheke abgegebenen Medikamente. Ihr/e ÄrtzInnen kommen so rascher zu wichtigen Informationen und können damit unerwünschte Wechselwirkungen, sowie unnötige Doppelverschreibungen verhindern.

Wann startet die e-Medikation?

Seit 01.Juli 2023 ist die e-Medikation in allen Bundesländern bei Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern aktiv und man hat nur noch die Möglichkeit unter Vorlage der E-Card die Medikationen zu erhalten.

Wie komme ich zu meiner e-Medikationsliste?

Über das Gesundheitsprotal www.gesundheit.gv.at gelangen Sie in Ihre persönliche ELGA und somit auch zu Ihrer e- Medikation. Für den Login benötigen Sie entweder Handysignatur oder Bürgerkarte, um sich eindeutig zu identifizieren. Mehr Informationen zu Handysignatur und Bürgerkarte-Registrierung und Aktivierung- unter www.buergerkarte.at.

Was kann ich mit meiner e-Medikationsliste machen?

Sie haben die Möglichkeit, die Liste auszudrucken oder am Computer zu speichern. Sie können Ihre gesamte e-Medikation auch löschen. Einzelne Einträge können nicht gelöscht werden, nur die gesamte Liste. Danach beginnen Sie wieder mit einer „leeren“ Liste.

Wie funktioniert e-Medkation bei ÄrztInnen?

Bestimmte KassenärztInnen sind verpflichtet, verordnete Medikamente in Ihre e-Medikation zu speichern. Ihre behandelnden ÄrztInnen können Ihre Medikationsliste einsehen und haben damit eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.

Wie funktioniert e-Medikation in der Apotheke?

Durch das Scannen des Codes auf Ihrem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente in Ihre e-Medikation speichern.

Wer kann auf meine e-Medikationsliste zugreifen?

Auf Ihre e-Medikationsliste dürfen nur jene ÄrztInnen zugreifen, bei denen Sie aktuell in Behandlung bzw. Betreuung sind. Apotheken, die nur Ihr Rezept einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf die Arzneimittel, die auch am Rezept angeführt sind. Damit die Apotheke die gesamte e-Medikationsliste einsehen darf, ist das Stecken Ihrer E-Card in der Apotheke nötig.