Rezepte, -gebühren und andere Informationen

Selbstversicherung für Studierende

Was sind die Voraussetzungen?

Eine begünstigte Selbstversicherung für Studierende ist möglich,

  • wenn Sie an einer österreichischen Universität bzw. Fachhochschule oder an einem Konservatorium studieren,
  • wenn Sie keine eigene Krankenversicherung oder beitragsfreie Mitversicherung haben
    und
  • wenn sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt, sprich Lebensmittelpunkt, im Inland befindet.

Auch während eines Studiums in einem EU-oder EWR-Staat, in der Schweiz oder einem Ver-tragsstaat, mit dem ein Abkommen über soziale Sicherheit besteht, ist eine Selbstversicherung möglich.

Am besten erkundigen Sie sich vorab bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÔGK).

Eine begünstigte Selbstversicherung für Studierende ist nicht möglich,

  • wenn Ihr Einkommen 15.000,00 Euro im
    Kalenderjahr übersteigt,
  • wenn Sie Ihr Studium öfter als zweimal bzw. nach dem dritten inskribierten Semester gewechselt haben oder
  • wenn Sie die durchschnittliche Studiendauer ohne wichtige Gründe wie Präsenzdienst, Zivildienst oder Geburt eines Kindes um mehr als vier Semester überschritten haben.

Was leistet die Selbstversicherung?

Mit einer begünstigten Selbstversicherung für Studierende erwerben Sie zu einem leistbaren Beitrag einen umfassenden Versicherungsschutz in der Krankenversicherung.

Damit sind die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Heilbehelfe und vieles mehr abgedeckt.

Ab dem ersten Tag haben Sie Anspruch auf diese Sachleistungen, nicht aber auf Barleistungen wie Kranken- oder Wochengeld.

Wann beginnt die Selbstversicherung?

Ihre Selbstversicherung schließt unmittelbar eine beendete Krankenversicherung bzw. Mitversicherung an, wenn Ihr Antrag innerhalb sechs Wochen bei der ÖGK einlangt.

Andernfalls beginnt sie mit dem Tag nach Eintreffen Ihres Antrages.

Was kostet die Selbstversicherung?

Der monatliche Beitrag für die begünstigte Selbstver-sicherung für Studierende beträgt lediglich 64,78 Euro (Stand 2022).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Stellen Sie Ihren Antrag auf Selbstversicherung bitte schriftlich bei der ÖGK – in jenem Bundesland, in dem Sie zum Studieren leben.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Damit die ÖGK Ihren Antrag rasch bearbeiten kann, braucht die ÖGK außerdem

  • die Fortsetzungs- bzw. Inskriptionsbestätigung des laufenden Semesters,
  • eine Kopie der Studienzeitbestätigung mit allen Studienrichtungen und deren Dauer,
  • eine Kopie des Meldezettels,
  • den Bescheid/die Information der Universität über die Dauer eines Vorstudien-lehrganges,
  • einen Nachweis über bisherige
    Krankenversiche-rungszeiten bei ausländischen Ver-sicherungsträgern in den letzten zwölf Monaten und
  • bei ausländischen Studierenden eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises.

Wann endet die Selbstversicherung?

Ihre Selbstversicherung endet

  • mit dem Tag vor dem Beginn einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung (zum Beispiel vollversicherungspflichtige Tätigkeit, Arbeitslosengeld oder Präsenz-dienst);
  • mit dem Ende des Kalendermonates, wenn Sie den gewöhnlichen Aufenthalt in Osterreich, einem EU- bzw. EWR-Staat, der Schweiz oder einem Vertragsstaat aufgeben;
  • im Falle einer Mitversicherung mit dem Ende des Kalendermonates, in dem Sie schriftlich Ihren Austritt erklären;
  • mit Ablauf des dritten Kalendermonates nach dem Ende des Studien- oder Schuljahres, in dem Sie letztmalig inskribiert waren bzw. nach dem letzten Prüfungstermin.

Ihre Selbstversicherung endet frühestens nach einer Mindestdauer von sechs Monaten (mit Ende des Kalendermonates),

  • wenn der Austritt ohne besonderen Grund erklärt wird oder
  • wenn die Beiträge für zwei Monate nicht bezahlt werden, nach dem Ende des zweiten Kalendermonates.

Die Beiträge sind für eine Mindestdauer von sechs Monaten zu begleichen.

Eine neuerliche Antragstellung ist erst sechs Monate nach Beendigung der Selbstversicherung wieder möglich.

Was gilt es zu beachten?

Bitte übermitteln Sie der ÖGK die Fortsetzungs- bzw. Inskriptionsbestätigung für jedes begonnene Semester so rasch als möglich. Und geben Sie der ÖGK jede Änderung der Voraussetzungen sogleich bekannt, etwa den Beginn einer Pflichtversicherung, die Beendigung des Studiums oder die Verlegung des Wohnsitzes.

Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Quelle der Informationen: www.gesundheitskasse.at