Rezepte, -gebühren und andere Informationen
Sozialversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Was sind die Voraussetzungen?
Sie können eine Selbstversiche-rung bei geringfügiger Beschäftigung abschließen,
- wenn Sie eine oder mehrere Beschäftigungen ausüben und in Summe nicht mehr als monatlich 500,91 Euro (Stand 2023) verdienen,
- wenn Sie keine Pflichtversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung haben und
- wenn sich Ihr Wohnsitz in Österreich, einem EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz befindet.
Eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung kommt für Sie nicht in Frage,
- wenn Sie eine gesetzliche Pension bezie-hen,
- wenn Sie als Landwirtin bzw. Landwirt, Selbständige bzw. Selbständiger, Beamtin bzw. Beamter etc. tätig sind,
- wenn Sie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld beziehen oder
- wenn Sie einer gesetzlichen beruflichen Vertretung als Selbständige bzw. Selbständiger angehören (zum Beispiel Ärztin bzw. Arzt, Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt, Notarin bzw. Notar, Wirtschaftstreuhänderin bzw. Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechnikerin bzw. Ziviltechniker).
Was leistet die Selbstversicherung?
Mit Ihrer Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung erwerben Sie für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen zu einem leistbaren Beitrag einen umfassenden Versicherungsschutz in der Krankenversicherung. Die erworbenen Zeiten werden zudem auch für Ihre künftige Pension berücksichtigt.
In der Krankenversicherung erhalten Sie sowohl Sachleistungen wie ärztliche Hilfe oder Spitalspflege als auch Geldleistungen wie Krankengeld (6,00 Euro täglich) oder Wochengeld (10,35 Euro täglich).
Wann beginnt Ihre Selbstversicherung?
Ihre Selbstversicherung beginnt mit der Aufnahme Ihrer geringfügigen Beschäftigung, wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen.
Dafür benötigt die ÖGK Ihren Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsbeginn. Sonst beginnt Ihre Selbstversicherung mit dem Tag nach der Antragstellung.
Wenn Sie mit Dienstleistungsscheck entlohnt werden, beginnt Ihre Selbstversicherung mit der Aufnahme der ersten Beschäftigung, wenn Ihr Antrag spätestens bis zum Ablauf des nächsten Monates bei der ÖGK einlangt.
Was kostet die Selbstversicherung?
Geringfügig Beschäftigte können sich in der Kranken- und Pensionsversicherung zu einem monatlichen Beitrag von 70,72 Euro (Stand 2023) selbst versichern.
Wo können Sie Ihren Antrag stellen?
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Selbstversicherung schriftlich bei der Österreichischen Gesundheitskasse – in jenem Bundesland, in dem Sie arbeiten.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Die ÖGK braucht von Ihnen nur den vollständig ausgefüllten Antrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung.
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Wann endet Ihre Selbstversicherung?
Ihre Selbstversicherung endet
- mit dem letzten Tag Ihrer geringfügigen
Beschäftigung: - sofort, wenn Sie eine Beschäftigung mit Vollversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) aufnehmen;
- sofort, wenn eine Pflichtversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversiche-rung (zum Beispiel Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, Präsenz-dienst) eintritt;
- mit dem Ende des Kalendermonates, wenn Sie sich von der Selbstversicherung abmelden;
- mit dem Ende des Kalendermonates, für den Sie den letzten vollen Beitrag bezahlt haben, wenn der fällige Beitrag nicht binnen zwei Monaten nach Ablauf des Monates, für den er gelten soll, gezahlt worden ist.
Bei einem freiwilligen Austritt oder einem gesetzlichen Ausscheiden wegen Nichtzahlung der Beiträge können Sie eine neuerliche Selbstversicherung erst wieder nach drei Monaten abschließen.
Was ist noch wichtig?
Bitte informieren Sie die ÖGK über etwaige Änderungen, wie etwa den Beginn einer Pflichtversicherung bzw. einer Mitversicherung oder die Verlegung Ihres Wohnsitzes.