Rezepte, -gebühren und andere Informationen

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Was sind die Vorraussetzungen?

Sie können eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung abschließen,

  • wenn Sie keine eigene Krankenversicherung oder Mitversicherung haben und
  • wenn sich Ihr Wohnsitz in Lsterreich, einem EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz befindet.

Eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung kommt für Sie nicht in Frage,

  • wenn Sie bisher nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz bzw. dem Bauern-Sozailversicherungsgesetz pflichtversichert waren,
  • wenn Sie bei einer durch eine gesetzliche berufliche Vertretung geschaffenen Versorgungseinrichtung krankenversichert waren, oder
  • wenn Sie in einem EU- bzw EWR-Statt oder der Schweiz der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Was leistet die Selbstversicherung?

Mit Ihrer Selbstversicherung erwerben Sie einen umfassenden Versicherungsschutz in der Krankenversicherung. Damit sind die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthale, Medikamente, Heilbehelfe und vieles mehr abgedeckt.

Sie haben ab dem ersten Tag Anspruch auf diese Sachleistungen, wenn Sie:

  • unmittelbar vor der Selbstversicherung wenigstens durchgehend sechs Wochen oder
  • in den letzten zwölf Monaten vor Versicherunfsbeginn mindestens 26 Wichen einer gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen können.

Wann beginnt Ihre Sozialversicherung?

Ihre Sozialversicherung schließt unmittelbar an eine beendete Krankenversicherung bzw. Mitversicherung an, wenn Ihr Antrag innerhalb von sechs Wochen bei der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eingelangt. Sonst beginnt sie mit dem Tag nach Eintreffen Ihres Antrages.

Was kostet die Selbstversicherung?

Der monatliche Höchstbetrag für die freiwillige Krankenversicherung beträgt 478,82€ (Stand 2023).

Eine Herabsetzung ist je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen möglich.

Wo können Sie Ihren Antrag stellen?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung schriftlich bei der ÖGK – in jenem Bundesland, in dem Sie leben.

Welche Unterlagen benötigen Sie ?

Damit der Antrag rasch bearbeitet werden kann, benötigen Sie folgende weitere Unterlagen:

  • eine Kopie des Meldezettels
  • eine Kopie des Resepasses oder Personalausweises (bei Ausländerinnen und Ausländer) bzw. des Aufenthaltstitels für drittstaatsangehörige Personen.
  • wenn Sie bisher bei einem anderen Träger mitversichert waren: eine Bestätigung des Krankenversicherungsträgers.
  • wenn Sie bisher in der EU- bzw. im EWR oder in der Schweiz versichert waren: eine Bestätigung des Versicherungsträgers.
  • Nach einer Scheidung: das Scheidungsurteim mit Rechtskraftstempel und/ oder eine Ausfertigung des Scheidungsvergleiches.

Für einen Antrag auf Herabsetung des Beitrages benötigen Sie sämtliche Unterlagen über Ihre Einkommensverhältnisse bzw. die Ihrer (Ehe-) Partnerin bzw. Ihres (Ehe-) Partners (zum Bespiel Einkommensbelege, Ersparnisse).

Für Selbstversicherte mit Anspruch auf Sozialhilfe ist eine Ermäßigung des Beitrages nicht möglich.

Wann endet Ihre Sozialversicherung?

Ihre Sozailversicherung endet

  • mit dem Tag vor dem Beginn einer Pflichtversicherung in der Krankenverdicherung (zum Beispiel vollversicherungspflichtige Tätigkeit, Arbeitslosengeld oder Präsenzdienst);
  • mit dem Ende des Kalendermonates, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Inland bzw. Im EU- Raum, EWR oder in der Schweiz aufgeben;
  • im Falle einer Mitversicherung mit dem Ende des Kalendermonates, in dem Sie schriftlich Ihren Antrag erklären.

Ihre Selbstversicherung endet frühestens nach einer Mindestdauer von sechs Monaten (mit Ende des Kalendermonates),

  • wenn der Austritt ohne besonderen Grund erklärt wird oder
  • wenn die Beiträge für zwei Monate nicht bezahlt werden, nach dem Ende des zweiten Kalendermonates.

die Beiträge sind für eine Mindestdauer von sechs Monaten zu begleichen.

Eine neuerliche Antragsstellung ist erst sechs Monate nach Beendigung der Selbstversicherung wieder möglich.

Was ist noch wichtig?

Bitte informieren Sie uns über etwaige Änderungen, wie etwa den Beginn einer Pflichtversicherung bzw. einer Mitversicherung oder die Verlegung Ihres Wohnsitzes.